Tierische Stoffe der Klasse 6.2

Tierische Stoffe, die ansteckungsgefhrliche Stoffe (UN-Nummern 2814, 2900 und 3373) enthalten, sind zur Befrderung in Schttgut-Containern zugelassen, sofern folgende Vorschriften erfllt werden:

a) Bedeckte Schttgut-Container BK 1 sind zugelassen, vorausgesetzt, sie werden nicht bis zum hchstzulssigen Fassungsraum befllt, um zu verhindern, dass Stoffe mit der Abdeckung in Berhrung kommen. Geschlossene Schttgut- Container BK 2 sind ebenfalls zugelassen.

b) Geschlossene und bedeckte Schttgut-Container und ihre ffnungen mssen bauartbedingt dicht sein oder durch Anbringen einer geeigneten Auskleidung abgedichtet werden.

c) Die tierischen Stoffe mssen vollstndig mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden, bevor sie fr die Befrderung verladen werden.

d) Bedeckten Schttgut-Container mssen mit einer zustzlichen oberen Auskleidung bedeckt werden, die durch saugfhiges Material, das mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt ist, beschwert ist.

e) Geschlossene oder bedeckte Schttgut-Container drfen erst nach grndlicher Reinigung und Desinfektion wieder verwendet werden.

Bem. Zustzliche Vorschriften knnen von den entsprechenden nationalen Gesundheitsbehrden festgelegt werden.